Der SiGeKo

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf einer Baustelle tätig werden, ist der Initiator eines Bauvorhabens (mit)verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, benötigen viele Bauherren Unterstützung – dies leistet der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo (Sicherheitskoordinator).

Rechtliche Grundlage – RAB 30 qualifizierter Sicherheitskoordinator

Seit 1. Juli 1999 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Nach § 4 der Baustellenverordnung (BaustellV) haben Sie als Veranlasser eines Bauvorhabens für die wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Ihrer Baustellen zu sorgen. Dies kann der nach RAB 30 qualifizierte SiGeKo übernehmen.

Organisatorische Umsetzung

Wenn eine Baumaßnahme den Gesamtumfang der 500 Personentagen überschreitet oder alternativ der Umfang der Arbeiten 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig über mindestens eine Arbeitsschicht tätig werden, muss die Baumaßnahme („Großbaustelle“ im Sinne der BaustellV) bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorab angekündigt werden. Die Erstellung der Vorankündigung kann gegebenenfalls bereits der Sicherheitskoordinator übernehmen.
Wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und besonders wenn gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt werden. Die Erstellung des SiGe-Plans ist während der Planung der Bauausführungen zu erarbeiten.

Wie können wir Ihnen dabei helfen?

INFRACON erbringt nach Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) qualifiziertem Personal die SiGe-Leistungen im Bereich des Leitungs- und Anlagenbaus. Die eingesetzten SiGe-Koordinatoren sind auch in der Planung tätig und können in allen Phasen des Projekts sowohl sicherheits- als auch ausführungstechnische Aspekte beleuchten. Damit wird durch weniger Schnittstellen eine Optimierung des Projektablaufs ermöglicht. Alle sicherheitsrelevanten Vorgänge und Begehungen werden für den Kunden nachvollziehbar dokumentiert.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

  • Berücksichtigung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken in allen Planungsphasen
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) – u. a. zur Terminkoordination für Nutzung von gleichzeitig benötigten sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Erstellen der Vorankündigung und Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde

SiGeKo-Leistungen in der Umsetzungsphase

  • Durchführung laufender Kontrollen inkl. regelmäßiger Begehungen auf der Baustelle
  • Fortschreibung des SiGe-Plans und ggf. Anpassen bei Veränderungen im Baugeschehen
  • Prüfung auf Einhaltung der Baustellenverordnung durch alle beteiligten Gewerke
  • Koordination von Maßnahmen nach §4 ArbSchG
  • (allgemeinen Grundsätze)
  • Protokollierung der Begehungsergebnisse und sicherheitsrelevanter Mängel

Sie haben Fragen zu den Leistungen eines SiGeKo? Reden wir darüber.

Ansprechpartner

Jens Born

Vertragsmanager
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