Fördermöglichkeiten Wasserstoff

Alles was sie rund um das Thema Förderung beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft wissen müssen

Im Rahmen der fortschreitenden Dekarbonisierungsbemühungen rückt das Thema Wasserstoff als zentrales Element einer klimaneutralen Energieversorgung immer mehr in den Vordergrund. Sowohl auf Bundesebene als auch im europäischen Kontext hat Wasserstoff im vergangenen Jahr enorme Aufmerksamkeit erfahren.

Mit der Veröffentlichung der Wasserstoffstrategien des Bundes und der EU wurden auch haushälterische Mittel für die Umsetzung und den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft in Aussicht gestellt. Nun fragen sich viele Unternehmen, auf welchen Wegen diese Gelder zur Verfügung gestellt werden und wie ihr Unternehmen davon profitieren kann. Gern gewähren wir Ihnen im Rahmen dieses Artikels erste Einblicke in die Förderlandschaft. 

Wie kann ich mich selbst über Fördermitteltöpfe informieren?

Grundsätzlich können Sie sich über die Förderdatenbank des Bundes über aktuelle Programme und die Fördermodalitäten kundig machen. Mittels Verschlagwortung und Auswahl von Filterkategorien können Sie dort die für Sie passenden Programme heraussuchen.

Das Antragsverfahren kann einstufig oder zweistufig gestaltet sein. Beim einstufigen Prozess reichen Sie sofort einen vollständigen Förderantrag ein, beim zweistufigen Vorgehen muss zunächst eine Ideenskizze eingereicht werden, auf deren Basis dann eine Vorauswahl getroffen wird. Erst danach erfolgt die Erstellung und Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen. Oft werden durch die Bundesministerien sogenannte Projektträger für die Betreuung der Antragstellung festgelegt. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit diesen das Gespräch zu suchen, da diese oft hilfreiche Tipps zu den Auswahlkriterien und der Eignung Ihres Projektes für die entsprechende Förderrichtlinie geben können. Zu beachten gilt ebenfalls, dass es für viele Förderaufrufe enge Zeitfenster für eine Bewerbung gibt.

Fördermöglichkeiten durch die EU

Die Europäische Union (EU) hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu sein. Für die Erreichung dieser Zielvorgabe spielt Wasserstoff eine wichtige Rolle, wie auch die EU-Wasserstoffstrategie zeigt. Um die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft zeitnah zu befördern, hat die EU zahlreiche Förderprogramme auf den Weg gebracht, beispielhaft seien an dieser Stelle folgende genannt:

  • Horizont Europa
  • ETS Innovation Fund.

Zur finanziellen Unterstützung von Forschung und Technologieweiterentwicklungen mit hoher Relevanz für die EU, wozu der Themenkomplex Wasserstoff zählt, wurde das Forschungsrahmenprogramm Horizont aufgesetzt. Derzeit laufen noch die letzten Förderaufrufe des Horizont 2020 Programmes, welches ab Mitte 2021 dann abgelöst wird durch das neue Horizont Europa Programm. Die Themenschwerpunkte werden in Cluster eingeteilt, wobei Wasserstoff dem Bereich Klima, Energie und Mobilität zugeordnet wird. Im Kontext der EU-Förderung ist in der Regel eine internationale Kooperation bzw. die Einbindung von Partnern aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten innerhalb des Projektes erforderlich.

Neben der Forschungsförderung gibt es u. a. über den ETS Innovation Fund die Option, die Umsetzung von Vorhaben in industriellem Maßstab fördern zu lassen. Die Mittel für dieses Programm stammen aus den Erlösen des europäischen Zertifikatehandelssystems und sind u. a. geplant für Vorhaben, die sich mit innovativen kohlenstoffarmen Technologien bzw. der CO2-Reduktion von energieintensiven Prozessen befassen.

Die Laufzeit des Programmes endet 2030. Derzeit läuft noch (Stand: Januar 2021) ein Förderaufruf für kleinere Projekte mit einem Investitionsvolumen unter 7,5 Mio. €. Förderaufrufe für Projekte mit einem Budget über 7,5 Mio. € sind immer jeweils in den geraden Jahren vorgesehen.

Förderung auf Bundesebene

Auf Bundesebene gibt es u.a. die folgenden Förderprogramme:

  • 7. Energieforschungsprogramm
  • Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)
  • Dekarbonisierung in der Industrie im Rahmen des Umweltinnovationsprogrammes

Das 7. Energieforschungsprogramm eröffnet die Möglichkeit, Forschungsvorhaben im Bereich Wasserstoff fördern zu lassen. Dabei werden sowohl Projekte der Grundlagenforschung (niedriger technischer Reifegrad) als auch über den Strang der Reallabore Vorhaben mit einer hohen technischen Reife gefördert. In der Regel empfiehlt sich eine Durchführung im Konsortium zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, da diese die Förderquote erhöhen. Da im Rahmen des Konjunkturprogrammes 7 Mrd. Euro für weitere Förderrichtlinien bzw. die Aufstockung bestehender Programme wie das 7. Energieforschungsprogramm in Aussicht gestellt wurden , werden in diesem Jahr eine Vielzahl an Förderaufrufen erwartet. Derzeit sind bereits mehrere Förderaufrufe für eine Bandbreite an Themenfeldern offen.

Für den Einsatz von Wasserstoff im Verkehr kann eine Förderung über das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) erlangt werden. Die Gelder werden von der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) verwaltet, auf deren Seiten auch die aktuellen Aufrufe einsehbar sind. Sowohl die Betankungsinfrastruktur als auch Fahrzeuge/Schiffe mit Brennstoffzelle sowie Brennstoffzellen für weitere Anwendungen sind Gegenstand der Förderung.

Für Vorhaben der Industrie bei denen ausreichend beforschte Technologien großskalig demonstriert werden sollen, eignet sich zudem das Umweltinnovationsprogramm. Voraussetzung ist, dass die geplante Technik noch nicht in Deutschland angewendet wird oder bekannte Techniken neuartig kombiniert werden. Das Programm wird von der KfW betreut und bietet entweder einen Investitionszuschuss oder Zinszuschüsse zur Verbilligung eines Kredits als Förderoptionen an. Die KfW verwaltet überdies auch noch andere Programme z.B. zum Ausbau Erneuerbarer Energien. Daher ist es ratsam, sich mit deren Fördermöglichkeiten einmal näher zu beschäftigen. 

Strukturstärkungsgesetz unterstützt regionale Braun- und Steinkohlereviere

Das Strukturstärkungsgesetz stellt Bundesmittel zur Überwindung der strukturellen Umbrüche des bevorstehenden Kohleausstiegs bereit. Die betroffenen Regionen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen werden mit einer Fördersumme von 40 Milliarden Euro bis 2038 bei der strukturellen Transformation unterstützt. Dieser Fördertopf teilt sich noch einmal auf in investive Maßnahmen der Länder und Kommunen (14 Mrd. €) sowie bundeseigene (Infrastruktur-) Projekte (26 Mrd. €).

Die Fördersummen werden den einzelnen Bundesländern zur Verfügung gestellt und können durch Kommunen und kommunale Unternehmen abgerufen werden. Je nach Region gibt es unterschiedliche Förderschwerpunkte, die sich an einem eigens formulierten Leitbild für die Region orientieren. Der Förderschwerpunkt Energieversorgung findet sich in allen drei Revieren wieder und eröffnen somit auch die Möglichkeit, Wasserstoff- und Grüngasprojekte zeitnah umzusetzen. 

Die Energieversorgung ist im Wandel. Um den Weg für eine nachhaltige Zukunft zu ebnen und Anreize für eine frühzeitige Implementierung innovativer Konzepte zu setzen, sind bereits heute vielfache Fördermöglichkeiten gegeben. Wenn Sie Fragen zum Thema Fördermittel haben oder einen ersten Ansprechpartner rund um das Thema Wasserstoff suchen, dann kontaktieren Sie uns gerne. – Wir freuen uns auf spannende Projekte und begleiten Sie gerne bei der Transformation Ihrer Energiearchitektur.

Alice Galenkamp

Alice Galenkamp

VNG AG
Hauptreferentin Fördermittelmanagement

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Ansprechpartner

Marek Preißner

Leiter Kundenmanagement
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