Sicherheit von Flanschverbindungen

Bereits kleinste Leckagen an Flanschverbindungen von Gasanlagen verursachen wirtschaftliche Schäden und können zu Gefährdungen von Personen, Anlagen und Umwelt führen.

Nachweis mittels Flanschberechnung

Um Schäden an Personen, Anlagen und Umwelt zu vermeiden ist nach dem Stand der Technik die Festigkeit und Dichtheit der Flanschverbindungen gemäß DIN EN 1591-1 nachzuweisen. In den letzten Jahren sind die Anforderungen der Regelwerke stetig ge­stiegen und somit auch die Richtlinien für sichere Flanschverbindung gemäß DVGW‐Information Gas Nr. 19.

Danach sind Betreiber von Gasanlagen verpflichtet, die anzuwendenden Anzugsmomente zu ermitteln und bereitzustellen. Das ist erforderlich und wichtig, damit die Monteure vor Ort mit allen notwendigen Informationen ausgestattet sind.

Flansche verbinden Rohrabschnitte untereinander. Auch Geräte, Armaturen und Messgeräte mit größeren Nennweiten werden durch Flansche mit den Rohren verbunden. Flanschverbindungen unterliegen der Normung nach DIN oder ANSI und werden nach Werkstoff, Nennweite, Lochbild und der Nenndruckstufe unterschieden

Welche Informationen werden benötigt?

Damit wir die erforderlichen Anzugsmomente für die im Betrieb befindlichen Anlagen zügig und sicher zur Verfügung stellen können, werden zunächst alle berechnungsrelevanten Informationen zusammengetragen. Hierfür werden beispielweise die Nennweite, die Flanschnorm, der Werkstoff, die Gewindegröße und der Schraubentyp abgefragt bzw. auf Wunsch auch von unseren Fachplanern vor Ort aufgenommen. Nach einer Redundanzprüfung werden mithilfe der DIMy Software die Anzugsmomente für jeden Flansch berechnet.

Flanschverbindung einer Gaspipeline

Florian Temmler

Planungsingenieur | H2-Experte | Explosionsschutzbeauftragter

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Ansprechpartner

Marek Preißner

Leiter Kundenmanagement
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